Hände alt und jung

Altersvorsorge 2020 – SGK-S gefährdet die Reform

Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Session die Altersvorsorgereform 2020 auf Erfolgskurs getrimmt hat, zeigt sich die vorberatende Kommission des Ständerats zum Auftakt des Differenzbereinigungsverfahrens unbeirrt. Die Mehrheit der Kommission hält an der bisherigen Position des Ständerats und somit am unverantwortlichen Ausbau der AHV fest. Sie ignoriert damit den jüngsten Volksentscheid und riskiert ein Scheitern der Reform.  

Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hält an der Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken für Neurentner fest. Damit will sie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge versüssen. Die Kommission ignoriert damit sowohl das deutliche Nein aus der Volksabstimmung zum AHV-Ausbau als auch die grosse demografische Herausforderung, vor der die AHV steht. Statt die AHV strukturell zu entlasten, führt der AHV-Ausbau trotz spürbarer Erhöhungen von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen bereits ab 2030 wieder zu einem wachsenden Defizit des wichtigsten Schweizer Sozialwerks in Milliardenhöhe. Damit nicht genug, erhöhen die Beschlüsse der SGK-S den Spardruck im Bundeshaushalt wie zum Beispiel in Bildung, Landwirtschaft und Militär bereits ab Inkrafttreten der Reform um gegen eine Milliarde Franken. Weitere spürbare Einschnitte in diesen Bereichen werden die Folge sein.

Die beiden Spitzenverbände der Schweizer Wirtschaft stehen ohne Abstriche hinter dem Reformziel, das gegenwärtige Leistungsniveau zu erhalten. Die Kompensation für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes muss aber zwingend innerhalb der 2. Säule erfolgen, wie das auch der Nationalrat entschieden hat. Gemäss Schätzung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hätte das Nationalratsmodell gegenüber dem geltenden System Mehrkosten von 4,45 Milliarden Franken zur Folge. Der Schweizerische Arbeitgeberverband beziffert die tatsächlichen Mehrkosten derweil weit günstiger auf knapp 3,1 Milliarden Franken. Seine Berechnungsgrundlagen hat der Dachverband transparent für die Öffentlichkeit publiziert. 

Wie weit die Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge gehen soll, ist letztlich eine politische Frage, bei der sich die beiden Räte finden müssen. Die Mehrheit der SGK-S zeigt sich in der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens uneinsichtig und sperrt sich gegen eine tragfähige Lösung. Dies zeugt nicht von einer hohen Bereitschaft, diese wichtige Reform über den Dialog mehrheitsfähig zu machen. Eine konstruktive Minderheit der Kommission (Keller-Sutter/Kuprecht) wollte hingegen mit gezielten Vorschlägen auf den Nationalrat zugehen. Dabei respektiert sie insbesondere den Grundsatz, wonach die Säulen nicht zu vermischen sind. Stattdessen will sie eine hinreichende Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge – ergänzt um gezielte sozialpolitische Massnahmen in der 1. Säule. Das Plenum des Ständerats hat es nun in der Hand, die notwendige Kurskorrektur zu vollziehen.

Im Gegensatz zum Nationalrat möchte die SGK-S zudem nichts von einer Stabilisierungsregel für die AHV wissen. Damit verpasst sie es, die AHV langfristig und nachhaltig zu sichern. 

In der Gesamtbeurteilung führen die SGK-S-Beschlüsse in dieser Form gemäss den beiden Spitzenverbänden der Schweizer Wirtschaft zu einer Nullrunde im Differenzbereinigungsverfahren. Eine solche Vorlage gefährdet die Altersvorsorgereform 2020 und wird von der Wirtschaft nicht unterstützt. Mit Blick auf die Schlussrunde in der Frühjahrssession 2017 pokert die Kommission hoch. Die Wirtschaft steht nach wie vor hinter der Reform Altersvorsorge 2020 – aber nicht um jeden Preis. 

 

SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND und economiesuisse

 

 

WEITERE AUSKÜNFTE

Roland A. Müller
Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband
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Martin Kaiser
Ressortleiter Sozialpolitik, Schweizerischer Arbeitgeberverband
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