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20.12.2011
Unternehmenssteuerreform: Bundesgericht schützt Rechtssicherheit
economie­suisse ist er­leich­tert über den ab­lehnen­den Ent­scheid des Bundesgerichts zu den Beschwer­den gegen die Un­ternehmens­steu­er­re­form II. Linke Politiker verlang­ten die Wieder­holung der Volksab­stimmung von 2008. Das Gericht lehnt das aus Grün­den der Rechtssi­cherheit ab. Die Rechtssi­cherheit ist ein Pfeiler un­se­res Un­ternehmens­stand­orts. Das muss nun auch die Politik re­spektie­ren.

Das Bundesgericht hat heu­te den linken Kreisen ei­ne Abfuhr er­teilt. Sie hatten ei­ne Auf­hebung des Ergebnis­ses der Volksab­stimmung von 2008 über die Un­ternehmens­steu­er­re­form II verlang­t. Ei­ne sol­che Auf­hebung wäre nicht mit dem Grund­satz von Treu und Glau­ben und mit der Rechtssi­cherheit ver­einbar ge­wesen. Seit der Ab­stimmung sind meh­re­re Un­ternehmen im Vertrau­en in die Umsetzung der Re­form in die Schweiz gezogen. Es wäre ein schädli­ches Si­gnal der Schweiz ge­wesen, wenn vom Parla­ment und vom Volk beschlossene Spielregeln im Nach­hin­ein wieder geändert werden. Ein sol­ches Si­gnal wäre insbesonde­re im wirt­schaftlich zu­nehmend schwierigen Umfeld verhee­rend.

Nun muss auch die Politik der Rechtssi­cherheit Rech­nung tra­gen. Zwei im Natio­nalrat hängige Mo­tionen verlan­gen faktisch die Auf­hebung des mit der Un­ternehmens­steu­er­re­form II ein­geführ­ten Kapi­tal­einla­ge­prinzips. Damit würde sich die Politik über die Rechtssi­cherheit und den Grund­satz von Treu und Glau­ben hinwegset­zen. Die­se Prinzipi­en sind für die Wirt­schaft und die Arbeits­plät­ze in un­se­rem Land aber zen­tral.

Die von linken Kräf­ten orches­trier­te Steuer­ausfalldebatte ist ein­seitig und blendet wichtige Fak­ten aus. So hat bei­spielsweise die Ge­schäfts­prüfungs­kommissi­on des Natio­nalrats festge­stellt, dass der Nettoeffekt aus der Einführung des Kapi­tal­einla­ge­prinzips un­ter dem Strich zu ei­ner Zunah­me der Steu­er­einnah­men füh­ren kann. Und ein erheb­li­cher Teil der Kapi­tal­einla­gen, die der Eidgenössi­schen Steuerverwal­tung ge­meldet wur­den, kann weg­en Min­destkapitalvorschrif­ten nicht zurückbezahlt wer­den oder ist ohnehin steuerneu­tral, weil sie in Konzernzwi­schen­gesellschaf­ten liegen. Zudem verlangt die Steuerverwal­tung von den Un­ternehmen, dass sie ihre Kapi­tal­einla­gen mit Verlus­ten verrech­nen. Das führt zu ei­ner erhebli­chen Redukti­on der Kapi­tal­einla­gen.

Mit dem Kapi­tal­einla­ge­prinzip geht auch kein Steuersubstrat verloren. Vielmehr wurde mit dem Systemwech­sel die frühe­re verfassungs­widrige Doppelbe­steuerung auf­geho­ben. Wer, wie die SP in ih­rer heutigen Mit­teilung schreibt, ei­ne «ge­rech­te Be­steuerung al­ler Er­träge aus Ak­ti­en» will, der muss umso mehr das Kapi­tal­einla­ge­prinzip befürwor­ten.

Ansprechpersonen
Dr. Frank Marty
Mitglied der Geschäftsleitung
frank.marty@economiesuisse.ch
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