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04.03.2011
Unnötiger Verfassungsartikel zu Familie und Erwerbstätigkeit
economie­suisse lehnt den Vorschlag der SGK-N für ei­nen Verfassungs­artikel zur Ver­einbarkeit von Fa­milie und Erwerbs­tätigkeit ab. Ein sol­cher Artikel ist unnötig und birgt die Gefahr neuer Forde­run­gen zulas­ten von Un­ternehmen und Steu­erzah­lenden.

Ein von der natio­nalrätli­chen Kommissi­on für soziale Si­cherheit und Gesundheit (SGK-N) vor­ge­schla­ge­ner Verfassungs­artikel will den Bund und die Kantone dazu ver­pf­lich­ten, für ein bedarfsge­rechtes Angebot an fa­mili­en- und schulergänzen­den Ta­ges­struktu­ren zu sorgen. Zwar sol­len die Kompe­ten­zen bei den Kantonen und Gemein­den blei­ben; der Bund soll gemäss Vorschlag aber ein­schrei­ten können, „wenn die Be­strebun­gen der Kantone oder Drit­ter nicht aus­rei­chen“.

In den Kantonen gibt es schon heu­te ver­schiede­ne Be­strebun­gen zur Ver­einbarkeit von Fa­milie und Erwerbs­tätigkeit. Der vor­ge­schla­gene Verfassungs­artikel würde zu stark in die be­stehen­den Ge­stal­tungs­möglichkei­ten der Kantone ein­grei­fen. Die Kantone und Gemein­den ha­ben un­ter­schiedli­che Bedürfnis­se und können nicht zen­tral ge­steuert wer­den. Letztlich hätte der Vorschlag der SGK-N ei­ne Aus­deh­nung der Auf­ga­ben und somit der Kos­ten für die Kantone und gegebe­nen­falls auch für den Bund zur Folge. Zu diesen fi­nanzi­el­len Aus­wirkun­gen der In­itiative schweigt sich der erläutern­de Bericht aus. Be­reits heu­te sind zahlrei­che Betriebe, insbesonde­re Gross­un­ternehmen, selber aktiv und bie­ten ver­schiede­ne Möglichkei­ten wie zum Bei­spiel ei­gene Krippen an. De­shalb ist der Vorschlag der SGK-N auch un­ter diesem As­pekt unnötig und klar abzulehnen.

Mehr Informationen:
Vernehmlassungsantwort

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Frédéric Pittet
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Finanzen & Steuern
frederic.pittet@economiesuisse.ch
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