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Wirtschaftsstrafrecht
Un­ternehmen wer­den zu­nehmend von straf­rechtli­chen Be­stimmun­gen betroffen. Dabei sind Fra­gen der Korrupti­on, der Geldwä­s­che­rei oder der Netzwerkkrimi­nalität von besonde­rer Bedeu­tung. Es be­steht auch ei­ne fa­tale Ten­denz zur Aus­wei­tung von Straf­rechtsbe­stimmun­gen in an­de­ren Geset­zen (Neben­straf­recht).
26.04.2012 – Finanzmarktregulierung, Wirtschaftsstrafrecht (Vernehmlassungsantwort)
Vernehmlassung Änderung Geldwäschereigesetz
​Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes sollen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) neue Kompetenzen gegeben und Forderungen im Rahmen der Egmont-Gruppe Rechnung getragen werden. economiesuisse unterstützt die Bemühungen der Schweiz um klare und moderne Regeln in der Bekämpfung der Geldwäscherei. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus Sicht von economiesuisse jedoch zu weit und schiessen über die internationalen Vorgaben hinaus. Die Vorlage bedarf einer substanziellen Überarbeitung. pdf
20.01.2012 – Verfahrensrecht, Wirtschaftsstrafrecht (Vernehmlassungsantwort)
Vernehmlassung zur Verlängerung der Verjährungsfristen bei Vergehen im StGB und MStG
​economiesuisse lehnt die vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfristen bei schwerwiegenden Vergehen von heute sieben auf neu zehn Jahre ab. Gesetze sollten eine gewisse Rechtsbeständigkeit haben und nicht ohne Not dauernd abgeändert werden. pdf
03.11.2010 – Wirtschaftsstrafrecht, Regulatorisches allgemein (Medienmitteilung)
Die Geldwäschereibekämpfung darf nicht zum Vorwand verkommen
Überschiessende Regulierungen dürfen den Kampf gegen die Geldwäscherei nicht prägen, und das organisierte Verbrechen wird nicht dadurch bekämpft, dass Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei erhoben werden. Dies sind zwei der Schlussfolgerungen des 2. GwG-Kongresses, einem mit rund dreihundert Fachpersonen gut besuchten Anlass in Bern. pdf
12.04.2010 – Kartellrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensrecht & Corporate Governance (Folien)
Grundzüge eines wirksamen Compliance-Managements
Unternehmen müssen, wenn sie langfristig erfolgreich sein wollen, eine ausgeprägte Kultur der Integrität und Gesetzestreue pflegen. Integrität und Compliance sind somit Grundlage und zugleich auch Chance für erfolgreiches Geschäften.economiesuisse hat zusammen mit Fachleuten die Grundelemente eines wirkungsvollen Compliance-Managements erarbeitet. ppt
12.04.2010 – Unternehmensrecht & Corporate Governance, Wirtschaftsstrafrecht, Kartellrecht (dossierpolitik)
Grundzüge eines wirksamen Compliance-Managements
Unternehmen müssen, wenn sie langfristig erfolgreich sein wollen, eine ausgeprägte Kultur der Integrität und Gesetzestreue pflegen. Integrität und Compliance sind somit Grundlage und zugleich auch Chance für erfolgreiches Geschäften.economiesuisse hat zusammen mit Fachleuten die Grundelemente eines wirkungsvollen Compliance-Managements erarbeitet. pdf
12.04.2010 – Unternehmensrecht & Corporate Governance, Wirtschaftsstrafrecht, Kartellrecht (Artikel)
Grundelemente eines wirkungsvollen Compliance-Managements
Die Schweizer Wirtschaft ist stark globalisiert und ihre Wertschöpfungsketten werden immer komplexer. Diese Entwicklung wird durch zunehmende staatliche Regulierung und Rechtsdurchsetzung überlagert. In diesem Umfeld ist integres unternehmerisches Handeln ein fundamentales Gebot sorgfältiger Unternehmensführung. Weiter »
16.03.2010 – Wirtschaftsstrafrecht, Regulatorisches allgemein (Vernehmlassungsantwort)
Parlamentarische Initiative 05.412: Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten, die durch nicht arglistige Täuschung erlangt wurden
economiesuisse sieht Handlungsbedarf mit Bezug auf eine Änderung des Straftatbestandes der unrechtmässigen Verwendung von Vermögenswerten. Die heutige Rechtslage ist unbefriedigend und führt zu absurden Situationen. Als Alternative zur von der Kommission vorgeschlagenen Ergänzung des Gesetzeswortlauts ist auch die Frage der Notwendigkeit des Straftatbestands zu prüfen. pdf
09.12.2009 – Wirtschaftsstrafrecht (Artikel)
Korruption bekämpfen, aber ohne Generalverdacht
Im Rahmen des "Internationalen Anti-Korruptionstags" hat die OECD am 9. Dezember in Paris eine neue Empfehlung zur koordinierten Bekämpfung der Korruption an die Regierungen abgegeben. Die seit zehn Jahren bestehenden Instrumente sollen verstärkt werden. Seit Jahren engagiert sich economiesuisse für eine verhältnismässige, wirksame und international koordinierte Korruptionsbekämpfung. Verfehlt sind hingegen einseitige Schuldzuweisungen an die Unternehmen. Weiter »
30.06.2008 – Wirtschaftsstrafrecht, Regulatorisches allgemein (dossierpolitik)
Kampf gegen Korruption: Herausforderung für die Unternehmen
Seit Jahren engagiert sich economiesuisse für eine verhältnismässige, wirksame und international koordinierte Korruptionsbekämpfung. Korruption verzerrt den Wettbewerb und unterminiert das notwendige Vertrauen in die Institutionen. Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen sind unerlässliche Voraussetzungen für die im Ausland tätigen Schweizer Unternehmen. pdf
03.05.2005 – Wirtschaftsstrafrecht, Regulatorisches allgemein, Telekom / IT (Vernehmlassungsantwort)
Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches: Netzwerkkriminalität
economiesuisse unterstützt den wirkungsvollen Kampf gegen die Netzwerkkriminalität, lehnt aber die Delegation von Aufgaben der Strafverfolgung an die Unternehmen ab. Die Entwicklung der neuen Informationstechnologien darf nicht verhindert werden.  pdf
20.04.2005 – Wirtschaftsstrafrecht, Regulatorisches allgemein (Vernehmlassungsantwort)
Umsetzung der revidierten Empfehlungen der FATF
economiesuisse setzt sich gegen Vorschläge zur Wehr, die eine flächendeckende Überwachung aller Wirtschaftsaktivitäten sowie eine übermässige bürokratische Belastung ohne Nutzen bedeuten. Entsprechend ist der Vorentwurf nicht annehmbar. pdf
15.04.2005 – Wirtschaftsstrafrecht, Regulatorisches allgemein (Medienmitteilung)
Revision Geldwäscherei-Gesetz: überhastet und unausgegoren - Vernehmlassungsantwort
economiesuisse wehrt sich gegen Vorschläge, die eine flächendeckende Überwachung aller Wirtschaftsaktivitäten sowie eine übermässige bürokratische Belastung nach sich ziehen. Der Vorentwurf in der heutigen Form nicht annehmbar. pdf
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Thomas Pletscher
Mitglied der Geschäftsleitung
thomas.pletscher@economiesuisse.ch
Dr. Meinrad Vetter
Stv. Leiter Wettbewerb & Regulatorisches
meinrad.vetter@economiesuisse.ch
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