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| | 05.12.2012 – Wirtschaftsstrafrecht (Vernehmlassungsantwort) | | | Erweiterung der Kognition bei Beschwerden in Strafsachen ist zweckmässig | | | economiesuisse begrüsst die Erweiterung der Kognition des Bundesgerichts bei Beschwerden gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts auf Sachverhaltsfeststellungen. Wichtig ist, dass die durch diese Kognitionserweiterung beim Bundesgericht anfallenden Mehrbelastungen im Rahmen der bestehenden Ressourcen bewältigt werden können. Unverständlich ist für economiesuisse die öffentliche Kritik des Bundesgerichts zur überwiesenen Motion Janiak und die Aufforderung, gegen Verfügungen und Entscheide der Handelsgerichte eine zweite kantonale Instanz einzuführen. Für die Wirtschaft ist die heutige schlanke Ausgestaltung der Handelsgerichtsbarkeit wichtig. economiesuisse wird sich daher vehement gegen die vom Bundesgericht angeregte Einführung einer zweiten kantonalen Instanz gegen Entscheide und Verfügungen der Handelsgerichte zur Wehr setzen. pdf |
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| | 08.11.2012 – Wirtschaftsstrafrecht, Regulatorisches allgemein (Artikel) | | | Strafrecht: Eine Verlängerung der Verjährungsfrist ist unnötig | | | economiesuisse lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfrist von sieben auf zehn Jahre ab. Die geltenden Verjährungsregeln im Strafrecht sind erst seit gut fünf Jahren in Kraft. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten Gesetze eine gewisse Rechtsbeständigkeit haben und nicht ohne Not dauernd abgeändert werden. Dies war bisher eine Stärke des Schweizer Rechts. Leider ist der Bundesrat – einmal mehr – bereit, eine solche zu opfern. Weiter » |
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| | 26.04.2012 – Finanzmarktregulierung, Wirtschaftsstrafrecht (Vernehmlassungsantwort) | | | Vernehmlassung Änderung Geldwäschereigesetz | | | Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes sollen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) neue Kompetenzen gegeben und Forderungen im Rahmen der Egmont-Gruppe Rechnung getragen werden. economiesuisse unterstützt die Bemühungen der Schweiz um klare und moderne Regeln in der Bekämpfung der Geldwäscherei. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus Sicht von economiesuisse jedoch zu weit und schiessen über die internationalen Vorgaben hinaus. Die Vorlage bedarf einer substanziellen Überarbeitung. pdf |
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| | 03.11.2010 – Wirtschaftsstrafrecht, Regulatorisches allgemein (Medienmitteilung) | | | Die Geldwäschereibekämpfung darf nicht zum Vorwand verkommen | | | Überschiessende Regulierungen dürfen den Kampf gegen die Geldwäscherei nicht prägen, und das organisierte Verbrechen wird nicht dadurch bekämpft, dass Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei erhoben werden. Dies sind zwei der Schlussfolgerungen des 2. GwG-Kongresses, einem mit rund dreihundert Fachpersonen gut besuchten Anlass in Bern. pdf |
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| | 12.04.2010 – Kartellrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensrecht & Corporate Governance (Folien) | | | Grundzüge eines wirksamen Compliance-Managements | | | Unternehmen müssen, wenn sie langfristig erfolgreich sein wollen, eine ausgeprägte Kultur der Integrität und Gesetzestreue pflegen. Integrität und Compliance sind somit Grundlage und zugleich auch Chance für erfolgreiches Geschäften.economiesuisse hat zusammen mit Fachleuten die Grundelemente eines wirkungsvollen Compliance-Managements erarbeitet. ppt |
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| | 12.04.2010 – Unternehmensrecht & Corporate Governance, Wirtschaftsstrafrecht, Kartellrecht (Artikel) | | | Grundelemente eines wirkungsvollen Compliance-Managements | | | Die Schweizer Wirtschaft ist stark globalisiert und ihre Wertschöpfungsketten werden immer komplexer. Diese Entwicklung wird durch zunehmende staatliche Regulierung und Rechtsdurchsetzung überlagert. In diesem Umfeld ist integres unternehmerisches Handeln ein fundamentales Gebot sorgfältiger Unternehmensführung. Weiter » |
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| | 09.12.2009 – Wirtschaftsstrafrecht (Artikel) | | | Korruption bekämpfen, aber ohne Generalverdacht | | | Im Rahmen des "Internationalen Anti-Korruptionstags" hat die OECD am 9. Dezember in Paris eine neue Empfehlung zur koordinierten Bekämpfung der Korruption an die Regierungen abgegeben. Die seit zehn Jahren bestehenden Instrumente sollen verstärkt werden. Seit Jahren engagiert sich economiesuisse für eine verhältnismässige, wirksame und international koordinierte Korruptionsbekämpfung. Verfehlt sind hingegen einseitige Schuldzuweisungen an die Unternehmen. Weiter » |
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| | 30.06.2008 – Wirtschaftsstrafrecht, Regulatorisches allgemein (dossierpolitik) | | | Kampf gegen Korruption: Herausforderung für die Unternehmen | | | Seit Jahren engagiert sich economiesuisse für eine verhältnismässige, wirksame und international koordinierte Korruptionsbekämpfung. Korruption verzerrt den Wettbewerb und unterminiert das notwendige Vertrauen in die Institutionen. Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen sind unerlässliche Voraussetzungen für die im Ausland tätigen Schweizer Unternehmen. pdf |
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| | 03.05.2005 – Wirtschaftsstrafrecht, Regulatorisches allgemein, Telekom / IT (Vernehmlassungsantwort) | | | Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches: Netzwerkkriminalität | | | economiesuisse unterstützt den wirkungsvollen Kampf gegen die Netzwerkkriminalität, lehnt aber die Delegation von Aufgaben der Strafverfolgung an die Unternehmen ab. Die Entwicklung der neuen Informationstechnologien darf nicht verhindert werden. pdf |
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| | 20.04.2005 – Wirtschaftsstrafrecht, Regulatorisches allgemein (Vernehmlassungsantwort) | | | Umsetzung der revidierten Empfehlungen der FATF | | | economiesuisse setzt sich gegen Vorschläge zur Wehr, die eine flächendeckende Überwachung aller Wirtschaftsaktivitäten sowie eine übermässige bürokratische Belastung ohne Nutzen bedeuten. Entsprechend ist der Vorentwurf nicht annehmbar. pdf |
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