Zur Gewährleistung von Übersichtlichkeit und im Sinne von Einfachheit und Praktikabilität muss vor allem die Werbung auf Detailangaben verzichten können. Ein zu hoher Detaillierungsgrad nützt weder den Konsumenten noch dem Wettbewerb. Je weiter weg Werbung vom „Point of Sale“ betrieben wird, desto weniger Detailangaben muss sie enthalten. Für Konsumenten ist entscheidend, dass sie vor dem Kaufentscheid alle dafür notwendigen Informationen erhalten oder diese auf vertretbare Art und Weise beschaffen können. Nicht entscheidend ist oder sogar störend wirkt eine Überflutung mit Detailinformationen in der ganzen Werbung.
Ferner ist dafür zu sorgen, dass die Regelungen der Preisbekanntgabeverordnung nicht dazu führen, dass neue, innovative Angebote und Angebotsstrukturen verunmöglicht werden. Dies würde den Wettbewerb unter den Anbietern hindern.
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