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08.03.2011
Unnötige Bürokratie verhindert!
Mit kla­rer Mehrheit hat der Natio­nalrat ei­ne Ände­rung der Be­stimmun­gen über Allgemei­ne Ge­schäftsbedingun­gen (AGB) abgelehnt. Damit hat er ei­ne unnötige Bürokra­tie verhindert. Bundesrat und Ständerat woll­ten Klau­seln von allgemei­nen Ge­schäftsbedingun­gen auch ohne konkre­ten Anlass richterlich über­prüfen las­sen.

Die Differenz im Text zum Art. 8 UWG zwi­schen dem heutigen Gesetz und dem Vorschlag des Bundesra­ts scheint gering, ist aber wichtig. Sie liegt dar­in, dass heu­te missbräuch­li­che AGB dann vom Rich­ter auf­geho­ben wer­den können, wenn sie zur Irreführung verwendet wer­den. Die Praxis hat dazu die soge­nannte „Un­gewöhnlichkeitsregel“ ent­wickelt – sie schützt vor Übertölpelung und wahrt gleichzeitig die Ver­tragsfreiheit. Neu soll­ten die AGB vom Rich­ter ab­strakt über­prüft wer­den können, wenn sie gegen „Treu und Glauben“ ver­stos­sen.

Im Ge­gen­satz zum Ständerat ist der Natio­nalrat mit 100:72 Stimmen diesem Weg nicht gefolgt. Er hat erkannt, dass damit nur fal­sche Hoffnun­gen geweckt wer­den. Ob ein­zelne Klau­seln angemes­sen sind, kann nämlich nur im Lich­te der konkre­ten Umstän­de be­ur­teilt wer­den. Zudem muss es möglich sein, dass jemand aus­drück­lich ei­ner Klau­sel zu­stimmt. Aber es ist ei­ne Illusi­on, dass etwa Mehrleis­tun­gen (z.B. ei­ne erhöh­te und garantier­te Leis­tung bei In­ternet­anbietern) gratis zu ha­ben wären. Auch der Ständerat hat dies bei sei­ner Be­ra­tung an­erkannt und dar­auf verwiesen, dass der Text ver­bes­sert wer­den müsse. Dies kann jedoch auch im Rah­men der Recht­spre­chung zum heutigen Text erfolgen.

Ansprechpersonen
Thomas Pletscher
Mitglied der Geschäftsleitung
thomas.pletscher@economiesuisse.ch
Sandra Spieser
Stv. Leiterin Finanzen & Steuern
sandra.spieser@economiesuisse.ch
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