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08.09.2010
Weiterführung NFA: Unterstützung mit Korrekturen
Der Bundesrat hat die Eckwerte des neuen Finanzausgleichs bis 2015 festgelegt. Am Grundsystem sollen keine Änderungen vorgenommen werden. economiesuisse unterstützt diesen Entscheid. In Einzelfragen sind jedoch Nachbesserungen notwendig.

Der neue Fi­nanz­ausgleich zwi­schen Bund und Kantonen (NFA), der seit 2008 in Kraft ist, hat sich bis jetzt bewährt. Dies lässt sich aus ei­nem Wirksamkeitsbericht schlies­sen, den der Bundesrat im März dieses Jah­res in die Vernehmlassung schick­te. Im nächs­ten Jahr müs­sen die zen­tra­len Aus­gleichsgefässe des NFA (Ressourcen­ausgleich, Las­ten­ausgleich, Härteausgleich) vom Bundes­parla­ment neu dotiert wer­den. Der Bundesrat hat heu­te, ge­stützt auf die Vernehmlassungs­er­gebnis­se, die Eckwer­te festgelegt.

An den Grundla­gen soll sich gemäss Bundesrat in der kommen­den Vierjah­res­pe­riode (2012 bis 2015) nichts ändern. Namentlich die zen­tra­len Aus­gleichsgefässe sol­len grundsätzlich unverändert blei­ben. economie­suisse kann diesen Ent­scheid teilen. Dies insbesonde­re, da der Bundesrat kei­ne Erhöhung der ein­zelnen Aus­gleichsgefässe vorsieht. Ein unverändertes Fort­schrei­ben des Härteausgleichs lehnt economie­suisse jedoch ab. Ein frühe­res Aus­lau­fen dieses Übergangs­in­struments wäre vertretbar.

In Ein­zelpunk­ten hält economie­suisse Nach­bes­serun­gen an der vom Bundesrat für den November in Aus­sicht ge­stell­ten Vorla­ge für erforderlich:

  • Nachträgliche Korrekturen von Daten- und Berechnungsfehlern: Solche Korrekturen sollten die Ausnahme bleiben und nur geschehen, wenn die festgestellten Fehler erheblich sind. Der Bundesrat geht in die umgekehrte Richtung, was economiesuisse ablehnt.

  • Haushaltsneutraler Übergang zur NFA: Die Kantone machen eine Verletzung dieses Grundprinzips zu ihren Lasten geltend. Da es sich um geringe Abweichungen handelt, lehnt economiesuisse eine rückwirkende Kompensation ebenso wie eine permanente Erhöhung des Bundesbeitrags ab.

  • Grundbetrag des Ressourcenausgleichs: Der Bundesrat möchte den Grundbetrag der ressourcenstarken Kantone unverändert belassen. economiesuisse unterstützt den Vorschlag, den Kantonsanteil im Rahmen der verfassungsmässigen Bandbreite zu senken.

  • Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone: Der Bundesrat signalisiert Offenheit gegenüber einer solchen Massnahme. economiesuisse plädiert für eine Deckelung des gesamten NFA-Transferbetrags, um falsche Anreize zu vermeiden.

economie­suisse hat sich von Beginn an für die NFA und de­ren Ziele ein­gesetzt. Mit dem Fi­nanz­ausgleich wird ein gesun­des Mit­telmass zwi­schen Steuerwettbewerb und So­li­darität erreicht. Al­len 26 Kantonen wird ei­ne mi­nimale Aus­stat­tung an fi­nanzi­el­len Mit­teln zur Verfügung ge­stellt, Sonderlas­ten wer­den zumin­dest teilweise aus­ge­gli­chen. Nicht zuletzt auch um die Wettbewerbsfähigkeit der ge­sam­ten Schweiz zu erhal­ten und wei­ter zu fördern, darf der Steuerwettbewerb nicht durch höhe­re Aus­gleichszahlun­gen oder Min­dest­steuersät­ze un­terlau­fen wer­den.

Rückfragen:
frank.marty@economie­suisse.ch   

Ansprechpersonen
Dr. Frank Marty
Mitglied der Geschäftsleitung
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