An den Grundlagen soll sich gemäss Bundesrat in der kommenden Vierjahresperiode (2012 bis 2015) nichts ändern. Namentlich die zentralen Ausgleichsgefässe sollen grundsätzlich unverändert bleiben. economiesuisse kann diesen Entscheid teilen. Dies insbesondere, da der Bundesrat keine Erhöhung der einzelnen Ausgleichsgefässe vorsieht. Ein unverändertes Fortschreiben des Härteausgleichs lehnt economiesuisse jedoch ab. Ein früheres Auslaufen dieses Übergangsinstruments wäre vertretbar.
In Einzelpunkten hält economiesuisse Nachbesserungen an der vom Bundesrat für den November in Aussicht gestellten Vorlage für erforderlich:
economiesuisse hat sich von Beginn an für die NFA und deren Ziele eingesetzt. Mit dem Finanzausgleich wird ein gesundes Mittelmass zwischen Steuerwettbewerb und Solidarität erreicht. Allen 26 Kantonen wird eine minimale Ausstattung an finanziellen Mitteln zur Verfügung gestellt, Sonderlasten werden zumindest teilweise ausgeglichen. Nicht zuletzt auch um die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Schweiz zu erhalten und weiter zu fördern, darf der Steuerwettbewerb nicht durch höhere Ausgleichszahlungen oder Mindeststeuersätze unterlaufen werden.
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