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12.10.2012
Schädlicher Gegenvorschlag zur Einheitskasse
Der Bundesrat lehnt die Volks­in­itiative «Für ei­ne öff­entli­che Krankenkasse» ab und stellt sich damit hin­ter das Wettbewerbssys­tem im Gesundheits­wesen. Trotzdem schlägt er ei­nen drei­teiligen Gegenvorschlag vor, der den regulier­ten Wettbewerb insge­s­amt schwächt. economie­suisse be­dau­ert die­se Inkon­sequenz.

Die Volks­in­itiative «Für ei­ne öff­entli­che Krankenkasse» will das Gesundheits­wesen an ei­ner zen­tra­len Schalt­stel­le ver­staatli­chen. Dies schwächt die ge­samte Volks­wirt­schaft, da das Gesundheits­wesen mittlerweile doppelt so gross ist wie die Energiewirtschaft. Der Bundesrat will den regulier­ten Wettbewerb im Gesundheits­wesen erhal­ten und lehnt die In­itiative deshalb ab. Trotzdem schlägt er ei­nen Gegenvorschlag vor, der ge­nau diesen regulier­ten Wettbewerb eindämmt. Der Re­formvorschlag be­steht aus drei Re­formschrit­ten:

1) Die Verfeinerung des Risikoausgleichs

Der Risikoausgleich soll verfei­nert wer­den, um damit den Wettbewerb zwi­schen den Krankenversi­che­rern in die richtigen Bahnen zu lenken. Dafür schlägt der Bundesrat ein weite­res Kriterium vor, nämlich die Medi­kamen­tenkos­ten ei­nes Versi­cher­ten. Im Parla­ment ist zudem ei­ne parla­men­tari­sche In­itiative hängig, die zusätzli­che Krankheits­indika­to­ren in den Risikoausgleich einbauen will. economie­suisse un­ter­stützt diesen Vor­stoss, weil ein Aus­gleich, der sich an den Krankheits­risiken orientiert, den Leis­tungs­wettbewerb stärkt.

2) Die Einrich­tung ei­nes Hoch­risiko­pools für sehr ho­he Kos­ten

Die Einrich­tung ei­nes Hoch­risiko­pools für sehr ho­he Kos­ten greift direkt ins Kern­ge­schäft der Versi­che­rer ein. Mit ei­ner sol­chen Rückversi­cherung will der Bundesrat die Einheits­kasse durch die Hin­ter­türe einfüh­ren. Heu­te ha­ben nur die kleine­ren Krankenversi­che­rer ei­ne Rückversi­cherung nötig. Alle an­de­ren wol­len und können die gros­sen Krankheits­risiken selbst versi­chern. economie­suisse lehnt de­shalb diesen Vorschlag ab.

3) Die strikte Tren­nung von Grundversi­cherung und Zu­satzversi­cherung

Mit der Tren­nung von Grund- und Zu­satzversi­cherung nimmt der Bundesrat das Anliegen ei­ner soe­ben ge­schei­ter­ten Volks­in­itiative auf. Dies ist staats­politisch fragwürdig. Die In­itiative «Für Trans­pa­renz in der Krankenversi­cherung (Schluss mit der Vermi­schung von Grund- und Zu­satzversi­cherung)» ist am 28. März 2012 mangels Un­terschrif­ten nicht zu­stan­de gekommen. Auch inhaltlich überzeugt der Vorschlag nicht. Mit der Tren­nung der bei­den Ge­schäftszweige wird mit ei­ner mehr als hundertjähr­igen Tra­diti­on gebro­chen. Or­ganisatorisch hat sich dieses Sys­tem bewährt und wird auch von den Versi­cher­ten ge­schätzt. Die Auf­splitterung der Krankenversi­che­rer wäre ei­ne grosse regulatori­sche Herausforde­rung, die sehr viele Kos­ten, aber we­nig Nut­zen brin­gen würde.

Die Landesregierung macht mit dem Gegenvorschlag ei­nen politi­schen Spagat, statt die Einheits­kas­sen-In­itiative mit ei­nem kla­ren Bekenntnis zum regulier­ten Wettbewerb dem Volk zur Ab­leh­nung zu empfeh­len.
Rückfragen zum Artikel
Dr. Fridolin Marty
Leiter Gesundheitspolitik
fridolin.marty@economiesuisse.ch
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