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Wirtschaftspolitik allgemein
01.10.2012
Neue Liquiditätsverordnung für Schweizer Banken muss pragmatisch und flexibel sein
Die Schweiz will für alle Banken die international verabschiedeten quantitativen Liquiditätsvorschriften des Regelwerks Basel III und die qualitativen Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement einführen. economiesuisse befürwortet diesen Schritt. Allerdings müssen Anpassungen künftig sowohl in inhaltlicher als auch zeitlicher Hinsicht möglich sein und Veränderungen des internationalen oder monetären Umfelds berücksichtigen.
Seit dem Ausbruch der Finanzmarktkrise ist offensichtlich geworden, wie wichtig eine vorausschauende und sachlich überzeugende Regulierung der Finanzindustrie ist. Es ist zweckmässig, dass sich die Schweizer Liquiditätsverordnung den internationalen Standards anpasst. Nur so kann vermieden werden, dass international tätige Banken gleichzeitig zwei unterschiedliche Regimes befolgen müssen. Auch können die Schweizer Banken der internationalen Finanzwelt auf diese Weise einfacher kommunizieren, dass sie die Minimalanforderungen an die Liquidität jederzeit einhalten.
Pragmatismus und Flexibilität
Ähnlich wie in der «Too big to fail»-Regulierung besteht aber noch Unsicherheit in Bezug auf die konkrete Umsetzung der internationalen Vorlagen in den verschiedenen Ländern. Damit die Schweiz diesbezüglich keinen Sonderzug fährt, ist die Liquiditätsregulierung nötigenfalls dann wieder anzupassen, wenn die neuen Vorschriften im Ausland nicht wie erwartet umgesetzt werden. Auch in Bezug auf die Differenzierung nach Grösse braucht es einen gewissen Pragmatismus, damit den sehr unterschiedlichen Voraussetzungen der verschiedenen Banken in der Schweiz Rechnung getragen wird.
Schliesslich begibt man sich mit jeder neuen Regulierung in teilweise unbekanntes Gewässer und kann ex ante die Auswirkungen nur grob abschätzen. Entsprechend können die Reaktionen der Marktteilnehmer ex post grösser oder kleiner als erwartet sein. So wurde beispielsweise der Einfluss der neuen schweizerischen Liquiditätsvorschriften im Jahre 1988 auf die Geldpolitik unterschätzt. Offensichtlich herrscht gegenwärtig ein monetärer Ausnahmezustand, in dem die Zinsen auf einem historischen Tiefst- und die Geldmenge auf einem Höchststand sind. Entsprechend schwierig ist es, die Reaktionen der Marktteilnehmer zu prognostizieren, wenn sich das monetäre Umfeld wieder ändern sollte.
Kurzum: Die Handhabung der Liquiditätsvorschriften muss pragmatisch und flexibel sein. Anpassungen müssen künftig sowohl in inhaltlicher als auch zeitlicher Hinsicht möglich bleiben und Veränderungen des internationalen oder monetären Umfelds berücksichtigen.
Liquiditätsvorschriften dürfen keinen Einfluss auf die Eigenmittelanforderungen haben
Im Rahmen der Debatte um die «Too big to fail»-Regulierung wurde intensiv über die erforderliche Höhe der Eigenmittelunterlegung gerungen. Die neuen Liquiditätsvorschriften dürfen nun nicht dazu führen, dass die Eigenkapitalanforderungen an Grossbanken noch weiter verschärft werden. Auch für nicht systemrelevante Banken besteht die Gefahr, dass die neuen Vorschriften die erforderliche Eigenkapitalunterlegung erhöhen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden. Wie viel Eigenmittel eine Bank halten muss, darf einzig in der Eigenmittelverordnung geregelt sein.
PDF der Vernehmlassungsantwort:
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