Vernehmlassungsantwort

Verordnungsänderungen über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung

economiesuisse lehnt die Verdoppelung des Prämienzuschlages für die Prävention ab. Die Wirtschaft könnte jedoch einer deutlich geringeren Beitragserhöhung zustimmen, wenn die einzelnen Schritte einer Beitragserhöhung mit Evaluationen begleitet werden. Wo möglich müssen auch Wirkungsnachweise vorliegen. Zudem müssen zwei weitere Bedingungen erfüllt sein: Erstens muss die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz zu ihrer ursprünglichen Strategie zurückkehren und die Projekte extern vergeben statt selber durchführen. Denn selber kann sich die Stiftung nicht evaluieren. Dafür muss sie die heutigen Personalkosten von 40 Prozent mindestens halbieren. So ist sie flexibler aufgestellt und kann besser auf neue Herausforderungen reagieren. Zweitens sollen keine Aktivitäten im Bereich der Sozialpartnerschaft mit dem KVG-Beitrag finanziert werden.