Vernehmlassungsantwort

Verordnung betreffend der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung

Mit der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) konkretisiert der Bundesrat das neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG). Das Ziel: Die Kassen sollen besser beaufsichtigt werden. Der Verordnungsentwurf wird diesem Anspruch aber nicht gerecht. economiesuisse lehnt deshalb den Vorschlag des Bundesrats in dieser Form ab. Der Entwurf weitet den gesetzlichen Spielraum übermässig aus und ist daher unverhältnismässig. Zudem greift er zu stark in die Geschäftstätigkeit der Krankenversicherer ein. Dies entspricht keinem wettbewerblichen System, in dem die Krankenkassen als eigenständige Anbieter agieren können. Erst kürzlich haben die Stimmberechtigten die Volksinitiative zur Einheitskasse abgelehnt und dieses System bestätigt. Jeder Krankenversicherer soll seine eigenen Lösungsansätze verwirklichen können. Nur so kann die nötige Strukturbereinigung weiterhin zum Wohl der Versicherten erfolgen. Das KVAV muss deshalb einer gründlichen Überarbeitung unterzogen werden.