# 13 / 2019
13.09.2019

Annahme der Kündigungsinitiative bedeutet das Ende des bilateralen Wegs

Voraussichtlich im Mai 2020 stimmt die Schweiz über die Kündigungsinitiative (Begrenzungsinitiative) ab. Diese will das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den EU-/EFTA-Ländern kündigen. Die Wirtschaft hat schon früh klar gegen die Initiative Stellung bezogen, denn die Konsequenzen im Fall einer Annahme sind weitreichend. So zielen die Initianten nicht nur auf die Personenfreizügigkeit ab, sondern gefährden durch die «Guillotine-Klausel» das ganze Vertragspaket der Bilateralen I. Welche Bedeutung das für den Schweizer Werk- und Forschungsplatz hat und weshalb ein umfassendes Freihandelsabkommen und Kontingentsystem keine gleichwertigen Alternativen sind, wird in diesem dossierpolitik aufgezeigt.

Das Wichtigste in Kürze

Die SVP will mit ihrer Kündigungsinitiative das Personenfreizügigkeitsabkommen vom Tisch haben. Da dieses jedoch über die «Guillotine-Klausel» mit den anderen sechs Verträgen der Bilateralen I verknüpft ist, würde eine Annahme der Initiative das ganze Vertragspaket automatisch ausser Kraft setzen. Demzufolge wäre der erfolgreiche bilaterale Weg innerhalb eines Jahres beendet. Die Schweizer Unternehmen würden auf einen Schlag den privilegierten Zugang zum für sie mit Abstand wichtigsten Absatzmarkt verlieren. 2018 betrug der Anteil des Aussenhandels am Schweizer Bruttoinlandprodukt (BIP) 95,3 Prozent. 51,6 Prozent der exportierten Waren und Dienstleistungen aus der Schweiz gingen in einen EU-Staat. Diese positive Dynamik hat sich auch auf die Einkommen der Schweiz ausgewirkt. Experten haben errechnet, dass diese dank der bilateralen Verträge pro Kopf und Jahr bis zu 4400 Franken höher ausfallen. So unbestritten der Erfolg der Bilateralen ist, so klar ist auch: Keine der von den Initianten herumgebotenen Alternativen kann sie ersetzen. Ein umfassendes Freihandelsabkommen würde den Schweizer Unternehmen nicht ansatzweise denselben Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglichen, wie sie ihn heute haben. Auch kann die Schweizer Wirtschaft ihre Absätze in der EU nicht einfach durch mehr Exporte in die USA oder Asien ersetzen – zumal gerade diese Märkte sich zuletzt eher abgeschottet statt geöffnet haben. Auch auf den Schweizer Arbeitsmarkt hätte die Kündigungsinitiative negativen Einfluss: Kontingentsysteme haben in der Vergangenheit die Zuwanderung nicht gedrosselt. Hingegen erweisen sie den Schweizer Unternehmen einen Bärendienst bei der Bewältigung des Fachkräftemangels. Die Kündigungsinitiative schadet der Wirtschaft massiv, ohne einen entsprechenden Nutzen zu stiften. economiesuisse lehnt sie deshalb vorbehaltslos ab.

Position economiesuisse

  • Als offene, international vernetzte Volkswirtschaft ist die Schweiz auf stabile vertragliche Beziehungen angewiesen. Diese sichern Marktzugang und schaffen Rechts-, Planungs- sowie Investitionssicherheit. Die Kündigungsinitiative will ein funktionierendes Vertragssystem kündigen, ohne eine gleichwertige Lösung vorzulegen. Das ist unnötig und wirtschaftsschädlich.
  • Die Bilateralen ermöglichen Schweizer Unternehmen einen hervorragenden Zugang zum EU-Binnenmarkt und somit zur wichtigsten Handelspartnerin. Sie sind für den Schweizer Werkplatz von grösster Bedeutung.
  • Es gibt zurzeit keine realistische gleichwertige Alternative zum bilateralen Weg. Kein umfassendes Freihandelsabkommen stellt einen ähnlich guten Zugang zum EU-Binnenmarkt sicher, der auch in absehbarer Zukunft der wichtigste Markt für Schweizer Exporte bleiben wird. Weder die USA noch Asien können ihn ersetzen.
  • Die Kündigungsinitiative bietet auch keine gleichwertige Alternative für den Schweizer Arbeitsmarkt. Kontingentsysteme gefährden Arbeitsplätze, die zuletzt dank der Personenfreizügigkeit entstanden sind.
  • economiesuisse lehnt die Initiative klar ab.

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