femme avec enfant

Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Vorschlag von economiesuisse findet beim Bundesrat Anklang

Ein effizientes Mittel, um Mütter mit höheren Pensen ins Arbeitsleben zu integrieren, liegt in der Erhöhung des steuerlichen Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten. economiesuisse hatte dies im Januar 2016 vorgeschlagen. Die Massnahme beseitigt negative Erwerbsanreize und wird sich längerfristig selbst finanzieren. Der Bundesrat lässt dazu nun eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. economiesuisse begrüsst diesen Schritt.

Statt die Subventionen für Krippen zu erhöhen, soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch den Ausbau des Drittbetreuungskostenabzugs verbessert werden. Es sieht vor, dass die Kosten für Kinderdrittbetreuung bei der Steuer vom Einkommen abgezogen werden können. Diesen Alternativvorschlag hatte economiesuisse im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung im Januar 2016 eingebracht. Mit Letzterer wird ein 100-Millionen-Franken-Subventionspaket für Kinderkrippen in den Kantonen geschnürt. Das lehnt economiesuisse ab. Noch bevor diese Gesetzesrevision vom Parlament behandelt wird – die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur führt dazu demnächst eine Anhörung durch –, hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD mit der Ausarbeitung einer neuen Vorlage beauftragt. Sie nimmt das Anliegen von economiesuisse auf, setzt an den Ursachen an und stellt eine steuersystematisch solide Lösung dar.

Die Vernehmlassungsvorlage wird im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrats ausgearbeitet. Sie zielt darauf ab, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu eliminieren und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf diesem Weg zu verbessern. Als Vorgabe sollen die Kosten für familienexterne Kinderbetreuung bei der direkten Bundessteuer auf 25'000 Franken beschränkt sein. In den Kantonen soll ein Mindestabzug von 10'000 Franken eingeführt werden. Der Bundesrat rechnet mit kurzfristigen Steuerausfällen beim Bund von 10 Millionen Franken und weiteren 25 Millionen Franken bei Kantonen und Gemeinden. Längerfristig werde sich die Massnahme gemäss Bundesrat selbst finanzieren, wenn nicht sogar zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen generieren. Ausserdem spricht sie genau jene Parteien an, die man aufgrund des Fachkräftemangels in den Arbeitsprozess weiter einbinden möchte. Eine zu begrüssende Win-Win-Lösung.

Hier geht es zu unserer Stellungnahme vom Januar 2016 zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung.