Und sie bewegt sich doch: Teilerfolg für die WTO in Nairobi

Morgen geht in Kenias Hauptstadt Nairobi die 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation WTO zu Ende. Am Mittwochabend haben die Schweiz und 52 weitere WTO-Mitgliedsländer das im Sommer vereinbarte «Information Technology Agreement» verabschiedet. Das Abkommen ist ein wichtiger Beitrag zur weiteren Liberalisierung des Welthandels.
WTO

Auch wenn in vielen Bereichen des Welthandels multilaterale Liberalisierungsschritte ins Stocken geraten sind, konnte Nairobi inzwischen einen Teilerfolg verzeichnen: Mit dem erweiterten «Information Technology Agreement» (ITA) wird das erste WTO-Zollreduktionsabkommen seit 18 Jahren verabschiedet. 

Das ITA bringt die Einfuhrzölle auf elektronischen Geräten zu Fall. Konkret bedeutet das, dass rund 200 Tariflinien zollbefreit werden, was einem Handelsvolumen von 1300 Milliarden US-Dollar entspricht. Das sind immerhin rund sieben Prozent des globalen Warenhandels. 89 Prozent der Zölle sollen innerhalb der ersten drei Jahre abgeschafft werden, die restlichen elf Prozent spätestens bis im Sommer 2024. Wie schon das geltende ITA wird auch die Zollbefreiung des revidierten ITA von den derzeit 53 beteiligten WTO-Mitgliedern auf der Grundlage des Meistbegünstigungsprinzips (MFN) gegenüber allen anderen WTO-Mitgliedern gelten. 

Schweizer Unternehmen profitieren 

Für die Schweiz ist die mit ITA verbundene weitere Liberalisierung des Handels mit IT-Produkten wichtig: Unter den 53 Vertragsparteien ist die Schweiz in den Top 10 der Exportnationen jener Produkte, die durch das revidierte ITA-Abkommen von Zöllen befreit werden. Chancen ergeben sich insbesondere für Schweizer Anbieter von Hightechgeräten, Leiterplanken-, Laser- und Messtechnologien oder chemischen und physikalischen Analysegeräten. Sie sind international schon heute stark aufgestellt und profitieren nun zusätzlich vom zollfreien Zugang zu den Märkten der Länder, die dieses Abkommen unterzeichnet haben. 

Das Zustandekommen des IT-Abkommens zeigt, dass trotz schwieriger Verhandlungen und verhärteter Fronten Vereinbarungen zur Marktöffnung auf Teilgebieten möglich sind. Für die Schweiz als kleine Exportnation sind Liberalisierungen im grenzüberschreitenden Handel entscheidend – insbesondere jene, welche im Rahmen der WTO zustande kommen. Nur über den möglichst freien Zugang zu fremden Märkten können Schweizer Unternehmen im globalen Wettbewerb bestehen.

Schwung für weitere Handelserleichterungen

In Nairobi wird auch um das weitere Vorgehen in der Doha-Entwicklungsrunde gerungen. Die Ausgangslage ist schwierig: Während vor allem Industrieländer auf einen Neubeginn drängen, beharren Entwicklungs- und Schwellenländer auf dem bisherigen Weg. Insbesondere im Agrarbereich liegen die Positionen weit auseinander. 

Zur Diskussion steht hier etwa die Abschaffung von wettbewerbsverzerrenden Exportsubventionen für Landwirtschaftsgüter. In dem Bereich ist auch die Schweiz kein gutes Beispiel. Denn wir subventionieren Teile unserer Agrarexporte (z.B. Schokolade, Milchpulver oder Biskuits) über das sogenannte «Schoggigesetz» und verzögern damit dringend benötigte Strukturanpassungen im Agrarsektor. Das Parlament hat diese Subventionen diesen Mittwoch für 2016 gar auf rund 95 Millionen Franken erhöht. 

Harzig laufen gegenwärtig auch Anstrengungen um das nötige Quorum (Ratifikation von zwei Dritteln der WTO-Mitglieder) für ein umfassendes Handelserleichterungs-Abkommen (TFA) im Zollbereich. Einmal in Kraft, würde das TFA die Kosten im Warenverkehr etwa für Entwicklungsländer um über 14 Prozent senken. 

Es ist deshalb zu hoffen, dass das ITA-Abkommen den weiteren Verhandlungen in Nairobi den nötigen Schwung verleiht, um beim TFA das nötige Quorum für ein Inkrafttreten zu erreichen oder um weitere Handelsbarrieren zu reduzieren.