Concurrence fiscale internationale

Steuervorlage 17 muss die Wettbewerbsfähigkeit sichern

economiesuisse unterstützt das Konzept der Steuervorlage 17. Nur ein kohärentes Gesamtpaket sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Die Kantone sind auf gleich lange Spiesse wie Konkurrenzstaaten angewiesen. Dafür braucht es gewisse Anpassungen bei den steuerlichen Massnahmen.

economiesuisse unterstützt das Gesamtkonzept der SV17, bestehend aus der Aufhebung der kantonalen Steuerstatus, der Einführung international akzeptierter Sonderregelungen, der Anpassung des Finanzausgleichs und einem finanziellen Ausgleich zwischen den Staatsebenen. Diese Kernelemente sind Teil eines kohärenten Pakets, das die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit sichert. Eine Aufteilung der Vorlage oder die Herauslösung zentraler Teile verfehlt dieses Ziel.

In der politischen Diskussion zur SV17 stehen die kurzfristige «Gegenfinanzierung» sowie die «Lastenverteilung» im Vordergrund. Themen, die bei anderen volkswirtschaftlich bedeutenden Investitionen wie zum Beispiel in die Bildung oder die Infrastruktur kaum je zur Sprache kommen. economiesuisse hat dazu in der Medienmitteilung vom 20. November 2017 Stellung genommen. Normalerweise steht bei Investitionen die langfristige Wirkung im Vordergrund. Die Erfahrung der Schweiz zeigt exemplarisch, dass sich die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit nicht nur im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch finanziell lohnt. Die Einnahmen aus Unternehmenssteuern wachsen hierzulande deutlich schneller als die Steuerzahlungen der Haushalte. Auch im internationalen Vergleich sind sie sehr ergiebig (Firmen tragen in der Schweiz mehr zur Staatsfinanzierung bei als in den meisten anderen europäischen Staaten). Der Bund rechnet mit Mehreinnahmen aus Firmensteuern von über 2 Milliarden Franken bis 2021. Das sind substanzielle Beträge, die nur plausibel sind, falls die Schweiz steuerlich wettbewerbsfähig bleibt.

Gezielte Steuerinstrumente verringern Mindereinnahmen

Im internationalen Steuerwettbewerb sind gezielte Steuerinstrumente nach wie vor wichtig. Durch Sonderregelungen können in zentralen Bereichen mit hoher Wertschöpfung attraktive Bedingungen gesichert werden. Dies mit deutlich geringeren Mindereinnahmen als etwa bei einer Senkung der Gewinnsteuer. Deshalb fordert economiesuisse, dass sämtliche in Konkurrenzstandorten angewendeten und international akzeptierten Sonderregelungen auch den Kantonen zur Verfügung stehen.

Dazu gehört ein «Abzug für sichere Finanzierung». Im Unterschied zur USR III soll der Abzug lediglich als freiwilliges Instrument für die Kantone eingeführt werden. Der Verzicht auf Bundesebene ist eine Konzession an den ablehnenden Entscheid der Stimmbevölkerung zur USR III. Dies obwohl der Abzug nachweislich die Finanzierungsneutralität verbessert, Investitionsanreize stärkt, die Standortattraktivität für Finanzierungsaktivitäten sichert und sich für den Bund finanziell auszahlt.

Innovation braucht konkurrenzfähige Bedingungen

Zum Paket gehören zudem attraktiv ausgestaltete Sonderregelungen für Forschung und Entwicklung. Schränken wir die Kantone in der Nutzung dieser Instrumente stärker ein, als es den internationalen Vorgaben und der im Ausland geübten Praxis entspricht, handelt sich die Schweiz unnötige Nachteile ein.

So sieht der Bundesrat etwa vor, Firmen beim Eintritt in die Patentbox zu besteuern. Der internationale Standard sowie die ausländische Praxis kennen keine solche Eintrittshürde. Insbesondere forschungsstarke Firmen könnten die Box mit dieser Hürde kaum nutzen. economiesuisse fordert deshalb eine verhältnismässige und kantonal geregelte Lösung des Eintritts.

Weiter sieht der Bundesrat vor, die Ermässigung in der Patentbox über die internationalen Vorgaben hinaus einzuschränken («Swiss Finish»). Damit drohen die Patentgewinne in der Schweiz klar höher besteuert zu werden als in Konkurrenzstaaten. Da die Patentbox ohnehin unter die vorgesehene Entlastungsbegrenzung fällt, fordert economiesuisse, auf diese zusätzliche und unnötige Einschränkung zu verzichten.

Die ausführliche Stellungnahme von economiesuisse zur SV17 finden sie hier.