Stärkung der Kantone statt Bevormundung durch den Bund

​​​33 Jahre nach seiner Geburt wollen sowohl die «Landschaftsinitiative» als auch der indirekte Gegenvorschlag das Raumplanungsgesetz einem fragwürdigen Facelifting unterziehen – wie so oft bei solchen Operationen mit schädlichen Nebenwirkungen: etwa einem 20-jährigen Einzonungs-Moratorium oder sturen Überbauungsfristen und Rückzonungen. Beiden Vorlagen darf das Stimmvolk an der Urne auf keinen Fall die Stimme geben, weder am 3. März noch bei einem späteren Urnengang.​

Unsere Landschaft ist vermutlich die einzige Ressource, die die Schweiz nicht importieren kann: Anders als Wasser oder Energie lässt sich zusätzliches Bau- und Kulturland nicht einführen – «es hätt, solang's hätt». Umso mehr kommt der Raumplanung für den Erhalt der Lebensqualität und Standortattraktivität unseres Landes eine zentrale Bedeutung zu. Sie soll dabei explizit den regional unterschiedlichen Ansprüchen von Bevölkerung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt Rechnung tragen und ihnen mit der notwendigen Flexibilität begegnen. Ganz im Sinne des Schweizer Föderalismus.


Sowohl die «Landschaftsinitiative» wie auch der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments sind aber definitiv die falschen Rezepte. Vielmehr schaffen sie einen «Raumplanungsvogt» auf Bundesstufe, der mit seiner eigentumsfeindlichen und bürokratischen Art völlig quer in der Landschaft steht. Indem regional ganz unterschiedliche Gegebenheiten einfach über einen Leisten geschlagen werden, wird der föderale Aspekt einer nachhaltigen Raumplanung grösstenteils ausgehebelt und die Kantone werden bevormundet. Starre Bundesdiktate haben keine Unterstützung der Stimmbürger verdient. Vielmehr gilt es, die Kompetenzen der Kantone zu stärken.