Schlüssel

Neue EU-Datenschutzregeln gelten auch für Schweizer Unternehmen

Ab dem 25. Mai 2018 gelten die neuen Datenschutzregeln der EU. Diese EU-Bestimmungen gelten auch für grenzüberschreitend tätige Schweizer Unternehmen. Beispielsweise für solche, die mit Personen mit Wohnsitz in der EU in Kontakt sind bzw. deren Daten gespeichert haben oder ihr Onlineverhalten analysieren. Mit dem Datenschutztest von economiesuisse können Unternehmen ihre Betroffenheit und bereits getroffene Massnahmen überprüfen.

Faktenblatt lesen

Online-Check starten

Worum geht es?

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Sie baut die Rechte natürlicher Personen in der Europäischen Union (EU) bei der Kontrolle ihrer personenbezogenen Daten aus. Diese Änderungen erfordern, dass Unternehmen ihre eigenen Datenschutzmassnahmen anpassen. Auch Schweizer Unternehmen sind gefordert!

Betroffene Unternehmen in der Schweiz

Die Datenschutz-Grundverordnung hat Auswirkungen über das Territorium der EU hinaus. Sie wird damit auch Schweizer Unternehmen betreffen, selbst wenn diese nicht über eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in der EU verfügen. Die DSGVO gilt dabei für alle Unternehmen, die Daten von Personen bearbeiten, welche in der EU wohnen, diesen Personen Waren oder Dienstleistungen anbieten oder das Verhalten von diesen Personen analysieren. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Daten in der EU oder in der Schweiz bearbeitet werden. Konkret betroffen sind beispielsweise Schweizer Exporteure, Versandhändler und Betreiber von Onlineplattformen für Bestellungen. Auch erfasst sind alle Firmen, die auf einer Website oder mittels Smartphone-App das Verhalten der Besucher analysieren.

Handlungsbedarf

Da die EU-Datenschutz-Grundverordnung auf viele Schweizer Unternehmen direkt anwendbar sein wird, ist es wichtig, sich mit dem neuen EU-Datenschutzrecht vertraut zu machen und bereits jetzt mit der Vorbereitung der notwendigen Anpassungen zu beginnen. Verstösse gegen die EU-DSGVO können aus EU-Staaten heraus auch gegenüber Schweizer Unternehmen mit hohen Sanktionen geahndet werden.

Online-Test / Faktenblatt

economiesuisse bietet einen Online-Test an, um die Betroffenheit Ihres Unternehmens zu prüfen und den Stand bereits getroffener Massnahmen einzuschätzen. Die wichtigsten Eckwerte sind im Faktenblatt nachzulesen. Faktenblatt und Online-Test dienen ausschliesslich der Information und Sensibilisierung und können eine rechtliche Beratung nicht ersetzen. economiesuisse lehnt jede Haftung für Unterlassungen oder Handlungen ab, die im Zusammenhang mit der Konsultation des Faktenblatts und der Nutzung des Online-Checks erfolgen.