Mineral- und Quellwasser als Rohstoffe für Schnapsideen

Wo Schweiz draufsteht, soll auch Schweiz drinstecken! Das Ziel der Swissness-Gesetzgebung ist klar. Weniger Klarheit scheint aber zurzeit darüber zu herrschen, wie dieses Ziel am besten zu erreichen ist. Der Teufel steckt wie immer im Detail. Da das Gesetz bereits viel vorschreibt, muss auf zusätzliche Einschränkungen in den Verordnungen verzichtet werden. Der vorgeschlagene Perfektionismus in der Verordnung ist der falsche Weg. Vielmehr braucht es Praktikabilität und eine hohe Flexibilität, um den unterschiedlichen Interessen der Branchen genügend Rechnung zu tragen.

Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Laut Verordnungsentwurf soll «normales» Wasser von den anrechenbaren Rohstoffen ausgeschlossen sein, nicht aber natürliches Mineralwasser oder Quellwasser. Eine solche unnötige Differenzierung ist ein regulatorischer Overkill, der in der Praxis nur Probleme schafft: Mineralwasserhersteller dürften die Swissness-Konformität erreichen; für viele Schweizer Softdrink-Produzenten, Bier- oder Schnapsbrauereien dürfte dies hingegen neu unmöglich sein. Zweckmässiger und völlig ausreichend wäre es, einfach auf das allgemeine Missbrauchsverbot abzustellen. Damit wäre sichergestellt, dass etwa ein überwiegend aus ausländischen Zutaten bestehender Senf nicht durch die Hintertüre «eingebürgert» werden kann, indem ihm Schweizer Wasser beigemischt wird.


Dass «weniger oft mehr» ist, gilt für Regulierungen ganz besonders. Dies muss bei der Umsetzung von Swissness beherzigt werden. Die Vorlage darf nicht zu einem weiteren Bürokratiemonster werden. Sonst wird sie zum Rohrkrepierer und schadet den Schweizer Produzenten mehr wie sie nützt.