Fraisier avec fruit

Mehr Flexibilität im Schutz von Fruchtfolgeflächen

Der Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes dient dem Schutz der besten Landwirtschaftsböden. economiesuisse wünscht bei der anstehenden Überarbeitung flexiblere Instrumente. Dabei soll die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung in Krisenzeiten im Fokus stehen. 

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat heute kommuniziert, dass der Sachplan Fruchtfolgeflächen weiterentwickelt werden soll. Dies sei die Empfehlung einer vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzten Expertengruppe, in der economiesuisse auch vertreten war.

Der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) dient der Sicherung der besten Landwirtschaftsböden zur Nahrungsmittelproduktion. Der Bund verpflichtet jeden Kanton unter anderem dazu, ein gewisses Kontingent an Fruchtfolgeflächen zu erhalten. Dadurch soll immer genug fruchtbarer Boden vorhanden sein, um die Bevölkerung im Krisenfall zu ernähren. Oft geht dabei jedoch vergessen, dass für die Ernährungssicherheit auch Importe wichtig sind. Beim heutigen Nettoselbstversorgungsgrad von rund 55 Prozent wird fast die Hälfte der Nahrungsmittel importiert. Und auch viele Vorleistungen wie zum Beispiel Saatgut oder Benzin müssen eingeführt werden. Ernährungssicherheit muss also umfassend betrachtet werden, der Sachplan ist nur ein Puzzlestein.

Flexibilisierung ist bereits heute notwendig

Oft liegen die besten landwirtschaftlichen Böden in der Nähe bestehender Siedlungsgebiete. Die Sicherung von Fruchtfolgeflächen steht deshalb immer wieder im Konflikt mit wirtschaftlicher Entwicklung oder der Schaffung von neuem, zentrumsnahen Wohnraum. Der Sachplan FFF darf diese Entwicklungen nicht zu stark einschränken. Es gibt bereits einige Kantone, die wegen des Sachplans in ihrem Spielraum arg beschränkt sind und darum ihr künftiges wirtschaftliches Potenzial nicht realisieren können. Deshalb braucht es neue Ansätze und vor allem mehr Flexibilität im Sachplan FFF, damit alle Interessen möglichst unter einen Hut gebracht werden können. Die Empfehlungen der Expertengruppe gehen hier zu wenig weit.

Einerseits ist es mutlos, dass man warten soll, bis bessere Datengrundlagen zur Bodenqualität vorhanden sind. Einige Experten monieren, dass für grössere Änderungen am Sachplan die Datengrundlage fehle. Erst wenn man die Qualität der Bodenbeschaffenheit genauer gemessen habe, könne man Anpassungen am Sachplan vornehmen. Dies wäre zu einschränkend: Eine umfassende Erfassung der Bodeninformationen würde viele Jahre dauern und wäre sehr teuer. Die wirtschaftliche Entwicklung wartet, aber nicht so lange. Das Resultat wäre, dass Anpassungen an den Fruchtfolgeflächen über Jahre verhindert werden könnten. Damit bestünde in der Schweiz faktisch ein teilweises Einzonungsmoratorium, in einigen Kantonen würde die wirtschaftliche Entwicklung abgewürgt. economiesuisse fordert deshalb, dass bereits heute die Kantone die Möglichkeit haben müssten, Fruchtfolgeflächen untereinander abzutauschen. Konkret: Wenn ein Kanton wegen einer geplanten Einzonung sein Kontingent an Fruchtfolgeflächen nicht mehr erfüllen kann, sollte er den fehlenden Anteil einem anderen Kanton abtreten können, der sein Kontingent dafür entsprechend erhöht. Natürlich ist dafür bilateral eine Entschädigung auszuhandeln.

Grundsätzlich wären mutigere Vorschläge aus der Expertengruppe wünschenswert gewesen. Für die Ernährungssicherheit spielt es keine Rolle, ob eine Tomate im Freilandanbau, in einem Gewächshaus oder Hors-sol produziert wird. In jedem Fall stillt sie den Hunger des Essenden. Die entsprechenden Produktionsflächen, die keine Fruchtfolgeflächen brauchen, sollten im Sachplan konsequenterweise auch mitberücksichtigt werden.

Der Sachplan soll nur der Ernährungssicherheit dienen

Der Sachplan Fruchtfolgeflächen darf nicht dafür verwendet werden, um andere, sachfremde Anliegen zu regeln. Die Expertengruppe hat in ihrem Schlussbericht explizit festgehalten, dass der Sachplan «primär der Versorgungssicherheit dienen» soll. Davon darf nicht abgerückt werden, und dieses Ziel darf nicht mit anderen Schutzzielen wie zum Beispiel dem Kulturlandschaftsschutz vermischt werden.

Der Bericht der Expertengruppe wird dem Bund nun als Grundlage dienen, um den Sachplan zu überarbeiten. Der neue Sachplan soll im Herbst 2019 durch den Bundesrat verabschiedet werden.