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Ja zu einer Bankenlizenz für die PostFinance, Nein zu einer Postbank mit Staatsgarantie

Die PostFinance AG erhielt heute von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA eine bedingte Bankenlizenz. Damit kann die PostFinance auch nach der Umwandlung in eine private Aktiengesellschaft als Bank und als Effektenhändlerin tätig sein. Von einem weiteren Ausbau ist jedoch unbedingt abzusehen – zumindest solange die PostFinance in Staatsbesitz ist. Mit der Erlaubnis zur Kredit- und Hypothekenvergabe würde die PostFinance AG faktisch zu einer Postbank mit Staatsgarantie und damit zu einem grossen Risiko für Steuerzahler und Wirtschaft. ​

Mit der Verfügung vom 6. Dezember 2012​ hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA der PostFinance AG eine bedingte Bankenlizenz erteilt. Erfüllt die PostFinance die organisatorischen, finanziellen und personellen Bedingungen, kann sie weiterhin als Finanzdienstleisterin auftreten. Wann die PostFinance in eine AG umgewandelt wird, entscheidet der Bundesrat. Nach der Revision des Post- und Postorganisationsgesetzes ist die Bewilligung der FINMA aus Sicht von economiesuisse ein nachvollziehbarer Schritt. Eine private Postbank ist denkbar. Sie muss jedoch gleich lange Spiesse wie die anderen privaten Finanzinstitute haben. Das Quersubventionierungsverbot ist einzuhalten – insbesondere beim Vertrieb von PostFinance-Leistungen über das Poststellennetz. Die faktische Monopolstellung der Post und der Grundversorgungsauftrag dürfen nicht dazu dienen, dass sich die Postbank Vorteile beschafft.

Die heutige Kreditversorgung in der Schweiz ist gut geregelt. Der Staat ist bereits über die Kantonalbanken aktiv in der Kreditversorgung tätig. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Das Banken- und insbesondere das Kreditgeschäft sind mit grossen Risiken verbunden und nicht in jedem Fall gewinnbringend. Sowohl im Ausland als auch in der Schweiz – beispielsweise bei den Kantonalbankliquidationen in den 1990er-Jahren – hat der Staat durch Beteiligung an Bankinstituten wiederholt massive Verluste erlitten. Solange die Schweizerische Post in Staatsbesitz ist und damit von öffentlichen Steuergeldern getragen wird, darf den Steuerzahlern ein solches Risiko nicht zugemutet werden.