«Horizon 2020» – auch für Schweizer Unternehmen weiterhin attraktiv

Nach dem vorübergehenden Ausschluss aus dem 8. Europäischen Forschungsrahmenprogramm «Horizon 2020» ist die Schweiz seit Kurzem wieder teilassoziiertes Mitglied, vorerst bis Ende 2016. Die Teilassoziierung bedeutet allerdings, dass die Schweiz für zwei der drei Schwerpunkte innerhalb des Förderprogramms nur den Status eines Drittlandes hat. Entsprechend müssen die Kosten der Schweizer Teilnehmer direkt vom Bund übernommen werden.
Seit Oktober ist die Schweiz wieder teilassoziiertes Mitglied am 8. Europäischen Forschungsrahmenprogramm, besser bekannt unter dem Namen «Horizon 2020». Der entsprechende Vertrag wird voraussichtlich im Dezember unterzeichnet und gilt vorerst bis Ende 2016. Wie es nach 2016 weitergeht, hängt von der Fortführung der Personenfreizügigkeit in der Schweiz und deren Erweiterung auf Kroatien ab.

Eigentlich war vorgesehen, dass sich die Schweiz mit allen Rechten und Pflichten am Horizon-2020-Paket (inkl. Euratom) beteiligen würde. Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative blockierte jedoch die laufenden Verhandlungen. Dank der vorläufigen Lösung der Kroatien-Frage und guter Verhandlungen konnte erreicht werden, dass sich Forschende aus der Schweiz wenigstens wieder regulär um Unterstützung aus dem ersten von drei Schwerpunktprogrammen bewerben können. Mit dem Titel «Wissenschaftsexzellenz» zielt dieses in erster Linie auf die Grundlagenforschung ab und ist für Unternehmen nur bedingt von Relevanz.

Direktfinanzierung durch den Bund
Doch auch der Zugang zu den meisten anderen Instrumenten von «Horizon 2020» bleibt gerade auch für Schweizer Unternehmen weiterhin möglich. Eine direkte Finanzierung durch die EU ist allerdings ausgeschlossen. Der Bundesrat hat daher entschieden, dass die entsprechenden Förderbeiträge direkt vom Bund übernommen werden, sofern ein erfolgreicher Projektantrag bei der Europäischen Union vorliegt. Dafür müssen die betroffenen Institutionen lediglich denselben Projektantrag beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einreichen. Das SBFI wird um eine rasche und dem Vorgehen der EU entsprechende Auszahlung der Fördergelder bemüht sein.

Folgende Einschränkungen sind allerdings zu beachten:

Anträge, die sich auf die sogenannten KMU-Instrumente für einzelne Unternehmen beziehen («Zugang zur Risikofinanzierung für KMU» und «Innovation KMU» zur Unterstützung der Marktfähigkeit), werden durch den Bund nicht unterstützt. Für diese Art der Förderung fehlt aufgrund der Subventionsähnlichkeit die gesetzliche Grundlage. Hingegen sind Kooperationsprojekte auch im Rahmen der KMU-Instrumente prinzipiell beitragsberechtigt.


Es ist zu beachten, dass im Projektkonsortium ausser dem Schweizer Teilnehmer noch mindestens drei Partner aus drei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten vertreten sind.


Grundsätzlich hat die Schweiz einen maximalen Finanzierungsrahmen vorgesehen, welcher der ursprünglich vorgesehenen Beteiligung an «Horizon 2020» entspricht. Bundesrat und SBFI gehen davon aus, dass dieser Rahmen nicht ausgeschöpft wird und die Unterstützung sämtlicher erfolgreicher Projekte gesichert ist. Für den Fall, dass sich diese Prognose als zu optimistisch herausstellen sollte, sieht die Verordnung die Möglichkeit zur Priorisierung oder Kürzung vor. In diesem Fall würden einzelne Programmbereiche, KMU und Hochschulen bevorzugt behandelt. Kürzungen würden insbesondere bei den Overhead-Kosten vorgenommen. Es wäre allerdings auch denkbar, dass im Falle einer absehbaren Budgetüberschreitung durch das Parlament ein Nachtragskredit gesprochen wird.

Weiterführende Informationen und Einreichung von Förderanträgen an das SBFI unter: www.h2020.ch