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Falsches Signal

Von den knapp 100 Anträgen zum Bundesbudget 2018 gibt vor allem einer zu reden: der Antrag von Links und Rechts, die 442 Millionen Franken trotz Ablehnung der Altersvorsorge 2020 dennoch für die AHV auszugeben. economiesuisse hat sich aus grundsätzlichen Überlegungen gegen ein solches Vorgehen ausgesprochen.

Der Bund muss jetzt finanzielle Spielräume schaffen, um verschiedene grössere Projekte, die in den nächsten Jahren geplant sind, umzusetzen. Dazu gehören die Steuervorlage 17, die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und die Reform der Ehepaarbesteuerung. Es steht aber auch eine grosse Zahl kleinerer Vorhaben im Raum. Werden nun neue Ausgaben beschlossen, reduziert das Parlament damit den Spielraum für die Umsetzung dieser Projekte. Die überschüssigen Mittel sollten deshalb freigehalten bzw. für den Schuldenabbau verwendet werden. Dies würde zudem eine zusätzliche Entlastung bringen, weil Zinskosten gespart werden können.

Das grösste Problem für den Bund wäre jedoch die Schaffung von neuen gebundenen Ausgaben. Diese konnten mit der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 verhindert werden. Das mit der Reform geplante Beitragsregime hätte den Bundeshaushalt stark belastet, indem es neue gebundene Ausgaben im hohen dreistelligen Millionenbereich festgelegt hätte. Mehr gebundene Ausgaben für einen Bereich bedeuten weniger Mittel für andere Bereiche wie Bildung und Forschung, Landwirtschaft oder Landesverteidigung. Gerade das aktuelle Budget, in dem der Bundesrat Ausgabenkorrekturen von einer Milliarde Franken vornehmen musste, zeigt: Es ist von grösster Wichtigkeit, Spielräume zu erhalten und nicht alles Geld für bestimmte Aufgaben fest zu verplanen.

AHV-Sanierung kann nicht hinausgezögert werden

Das Signal für die Neuauflage der Altersreform wäre denn auch denkbar schlecht. Erstens kann durch die 440 Millionen Franken – selbst wenn diese für mehrere Jahre gesprochen werden – die notwendige AHV-Sanierung nicht hinausgezögert werden. Und falls der Eindruck entsteht, die Finanzierung der AHV sei damit gesichert, wäre das fatal. Zweitens würde eine Finanzierungslösung nachträglich gutgeheissen und zur Wiederaufnahme empfohlen, obwohl sie bekanntermassen fragwürdig ist und vom Bundesrat so auch nie empfohlen wurde. Im Interesse einer transparenten, nachhaltigen Finanzpolitik sind hier bessere Lösungen zu finden.

Nächste Woche wird sich der Ständerat mit dem Antrag befassen. Selbst im Fall, dass dieser am Schluss durchkommt, ist noch nicht gesagt, dass die in Rede stehenden Gelder effektiv an die AHV gehen. Für das Vorgehen fehlt nämlich die gesetzliche Grundlage. Sie müsste bis zum Sommer 2018 erst noch geschaffen werden. Für den Schuldenabbau gilt dies nicht: die gesetzliche Grundlage besteht schon heute.