FABI: Parlament muss endlich die offenen Fragen diskutieren

In der Wintersession behandelt der Ständerat zum ersten Mal die Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI). Die zuständige Verkehrskommission hat sich in ihren Beratungen leider einzig auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur beschränkt und ist auf grundlegende Aspekte der Vorlage auf der Finanzierungsseite gar nicht eingegangen. Das muss in der parlamentarischen Beratung nachgeholt werden. ​

​​Die FABI-Vorlage ist sehr komplex. Denn neben dem Ausbau der Infrastruktur berührt sie auch wichtige finanz- und steuerpolitische Fragen. So soll die direkte Bundessteuer erhöht und zum ersten Mal in der Geschichte zweckgebunden werden. Auch die Mehrwertsteuer wird nach dem Willen der vorberatenden Kommission weiter erhöht. Zudem soll die Mineralölsteuer – die eigentlich der verursachergerechten Finanzierung der Strasse dienen soll – noch einmal für mehr als ein Jahrzehnt in den Schienenausbau fliessen. Gleichzeitig fehlt das Geld für die Engpassbeseitigung auf der Strasse. Nicht zuletzt soll die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auch in Zukunft vor allem den Ausbau des Personenverkehrs finanzieren, statt dem eigentlichen Verlagerungsziel zu dienen.

Diese und andere wichtigen Punkte wurden in der vorberatenden Kommission kaum behandelt. Sie fokussierte ganz auf den Schienenausbau. Aus den ursprünglich vorgeschlagenen 3,5 Milliarden Franken für den ersten Erweiterungsschritt wurden 6,4 Milliarden. Wunschdenken, so der Eindruck, bestimmte die Diskussion. 


Die Schieneninfrastruktur ist ohne Zweifel ein wichtiges Thema. Denn viele Engpässe bestehen oder sind absehbar. Klar ist aber auch: Je grösser die Infrastruktur, desto höher die Folgekosten für Betrieb und Unterhalt. Auch zu diesen Folgekosten der zusätzlich gewünschten Projekte hat sich die vorberatende Kommission nicht geäussert. Dabei wirft bereits der 3,5-Milliarden-Vorschlag des Bundesrats Fragen auf. So ist die Kürzung des Pendlerabzugs keine Massnahme, die einfach durchgewunken werden kann. Auch der Vorschlag eines unbefristeten Bahninfrastrukturfonds muss diskutiert werden. Denn damit wird auf Verfassungsstufe eine Lösung für alle Zukunft geschaffen, ohne die Möglichkeit, dereinst Korrekturen anzubringen.


Die vorberatende Kommission hat es versäumt, diese zentralen finanz- und steuerpolitischen Fragen zu beantworten. Die Vorlage ist in dieser Form aus Sicht der Wirtschaft nicht beschlussreif. Am Parlament liegt es nun, die offenen Fragen zu diskutieren und nicht bloss ins regionalpolitische Wunschkonzert einzustimmen.