Erfolg versprechende Technologien nicht länger ausbremsen

Der Bundesrat hat heute eine Vernehmlassung über die Gesetzgebung von gentechnisch veränderten Organismen eröffnet. Nachdem das Parlament 2012 beinahe stillschweigend das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft zum zweiten Mal verlängert hat, ist nun entscheidend, dass die Weiterentwicklung von Erfolg versprechenden Technologien in der Schweiz nicht gehemmt wird. Dies würde unserem Forschungs- und Wirtschaftsstandort schaden und die nachhaltige Versorgung einer stetig wachsenden Weltbevölkerung erschweren.
​​Das Gentechnikgesetz (GTG) sowie die entsprechende Freisetzungsverordnung regeln in der Schweiz den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Ausserhumanbereich. Im Jahr 2005 stimmte das Schweizer Stimmvolk zudem einem fünfjährigen Moratorium bezüglich GVO in der Landwirtschaft zu. Ziel war in erster Linie, ausreichend Zeit zu haben, um zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen. Noch vor Ablauf des Moratoriums beantragte der Bundesrat dem Parlament, das Moratorium um weitere drei Jahre (bis zum 27. November 2013) zu verlängern. Im vergangenen Jahr haben National- und Ständerat einer zweiten Verlängerung des Gentech-Moratoriums in der Landwirtschaft um weitere vier Jahre zugestimmt. Dies, obwohl das vom Schweizerischen Nationalfonds lancierte Nationale Forschungsprogramm 59 (NFP59), das den Nutzen und die Risiken einer Freisetzung genetisch veränderter Pflanzen untersuchte, eindeutige Resultate lieferte. Die gross angelegte wissenschaftliche Untersuchung in der Schweiz stellte unmissverständlich fest, dass keine Hinweise auf Gefahren für Umwelt und Gesundheit bestehen. Sie stützte damit auch die Erkenntnisse zahlreicher internationaler Forschungsprogramme. 

Die mittels erneuter Verlängerung des Moratoriums geschaffene Zeit will der Bundesrat dazu nutzen, eine definitive Regelung über die Verwendung von GVO in der Landwirtschaft zu erarbeiten. Er schlägt diverse gesetzgeberische Änderungen vor, die nach dem Auslaufen des Moratoriums die Koexistenz von konventionellen und GVO-Kulturen gewährleisten sollen. 


Wertvolle Chancen nicht vergeben

economiesuisse begrüsst die angestrebte Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Endlose Verlängerungen des GVO-Moratoriums sind nicht nur sachlich unbegründet und rechtlich problematisch, sondern kommen auch einem generellen Gentech-Verbot gleich, obwohl der Schweizer Souverän ein solches 1998 wuchtig abgelehnt hat. Auch diesem Verdikt ist bei der Regelung im Umgang mit GVO-Kulturen ausreichend Rechnung zu tragen.


Die Wirtschaft wird sich nun kritisch mit den Vorschlägen des Bundes auseinandersetzen und diese insbesondere auch an der bundesrätlichen Aussage messen, mit den neuen Regelungen ebenfalls die wirtschaftliche Bedeutung der Koexistenz von konventionellen und GVO-Kulturen zu berücksichtigen. Zentral ist, dass der Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz nicht wertvolle Chancen vergibt. Ungerechtfertigte Verbote und Hindernisse setzen nicht nur falsche Zeichen, sondern verunmöglichen auch eine nachhaltige Weiterentwicklung von nutzenbringenden Technologien. In diesem Fall leidet nicht nur der Standort Schweiz, sondern es wird auch einer zuverlässigen Versorgung der stetig wachsenden Weltbevölkerung die Unterstützung versagt.