Das Gegenteil von gut ist nicht böse, sondern gut gemeint

Der Bundesrat hat heute den Entwurf für das neue Tabakproduktegesetz vorgestellt. Darin hält er ungeachtet der vielen ablehnenden Reaktionen in der Vernehmlassung an rigorosen Werbeeinschränkungen fest, die weit über den Jugendschutz hinausgehen. So gut diese Massnahmen gemeint sein mögen – sie sind ein Schuss in den Ofen. Werbeverbote taugen nicht als Präventivmittel, weil sie keinen Einfluss auf die eigentlichen Ursachen von Suchtverhalten haben. Erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten vor kommerzieller Kommunikation zu schützen, kommt einer politisch-ideologisch motivierten Zensur gleich und ist reine Bevormundung. Solche moralisierenden Verbotsvorschriften gehen mir als selbstbestimmtem und eigenverantwortlich handelndem Bürger gegen den Strich. Umso mehr als sie obendrein auch noch der Wirtschaft schaden.

Soviel vorweg: Ich bin Nichtraucher. Man könnte also annehmen, dass es mich nicht weiter kümmert, ob und wie für Raucherwaren geworben werden darf. Das tut es aber sehr wohl. Ich bin klar der Überzeugung, dass Werbung für zulässige Produkte grundsätzlich möglich sein muss. Dabei spielt es keine Rolle, welches Produkt gerade betroffen ist und ob ich für eine bestimmte Branche besondere Sympathie hege oder nicht. Es geht vielmehr um das Prinzip. Denn heute geht es um Tabakprodukte. Aber morgen könnten etwa die sogenannt «ungesunden» Lebensmittel ins Visier der selbsternannten Hüter der Volksgesundheit geraten und Werbeverbote für Schoggi, Chips und Softdrinks gefordert werden. Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, mir bestimmte Lebensweisen vorzuschreiben und meinen Konsum an legalen Produkten zu lenken. Darum wehret den Anfängen staatlichen Gesundheitsterrors.

Ohne Werbung würde die Marktwirtschaft nicht funktionieren: Anbieter und Nachfrager könnten nicht kommunizieren, und es gäbe keinen funktionierenden Wettbewerb.

Die Werbefreiheit – und die Frage, wann sie eingeschränkt werden darf – ist für die Gesellschaft und Wirtschaft als Ganzes wichtig. Sie darf nicht ohne triftige Gründe beschnitten werden. Nicht nur, weil kommerzielle Kommunikation ein Teil des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und damit von der Verfassung geschützt ist. Werbung ist auch der Motor der Wirtschaft. Ohne Werbung würde die Marktwirtschaft nicht funktionieren: Anbieter und Nachfrager könnten nicht kommunizieren, und es gäbe keinen funktionierenden Wettbewerb. Für Hersteller und Händler ist Werbung ein notwendiges Mittel, um auf sich aufmerksam zu machen und sich von der Konkurrenz abzuheben. Und als Konsument werde ich auf neue Angebote aufmerksam und kann vergleichen. Greift der Staat mit übertriebenen Werbevorschriften in diese Kommunikation zwischen den Marktpartnern ein, manipuliert er den Wettbewerb und würgt die Wirtschaft ab. 

Deshalb lehne ich als Nichtraucher die im Tabakproduktegesetz vorgesehenen überschiessenden Werbeverbote ab.