Atomkraftwerk

CO2-Verordnung: Bürokratie statt Investitionsanreize

Neues Regelwerk bringt die Schweiz klimapolitisch nicht weiter, erschwert aber Investitionen in den Klimaschutz.

Bei der der Verabschiedung des CO2-Gesetzes vor rund einem Jahr versicherte Bundesrätin Leuthard dem Parlament: «Es sollte damit auch klargestellt sein, dass wir keine administrativ verordneten undifferenzierten Ziele wollen, sondern dass das Erfolgsmodell der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) auch mit diesem revidierten CO2-Gesetz Bestand haben soll. (…) Wir sind überzeugt, dass wir hier auch eine wirtschaftsverträgliche Lösung haben.» 

Viel ist von diesen Versprechen nicht übrig geblieben. Mit der heute verabschiedeten Verordnung erhält jedes Unternehmen, das sich gemäss EnAW-Modell von der Abgabe befreien will, ein vorgeschriebenes Emissionsziel vom Bundesamt für Umwelt (BAFU). Zu diesem Zweck müssen jede Pumpe, jeder Motor und sämtliche energieverbrauchenden Installationen zuvor registriert werden, damit ein Vergleich zum Stand der Technik gezogen werden kann. Das BAFU entscheidet dann, ob diese Investitionen in den Klimaschutz eine Befreiung rechtfertigen oder nicht. 

Schwer verständlich ist auch die praktische Verhinderung von neuen Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 1 MW. Da diese als Kraftwerke gelten, müssen sie ihre Emissionen vollumfänglich kompensieren. Damit widerspricht der Bundesrat seiner eigenen Energiestrategie 2050, in der er grosse Hoffnungen auf diese äusserst effiziente Energietechnologie setzt.

Fazit: Die neue CO2-Verordnung bringt sehr viel Aufwand für die Unternehmen und nur bescheidenen Nutzen für die Umwelt. ​​