Botschaft zur Aktienrechtsrevision: getrübte Freude

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Aktienrechtsrevision vorgestellt. Unternehmen einer gewissen Grösse müssen nach dem Willen des Bundesrats Quoten für die Vertretung von Frauen vorsehen. Dies nicht nur für den Verwaltungsrat, sondern auch – und dies als internationales Unikum – für die Geschäftsleitung. Damit ignoriert er eine in der Vernehmlassung klar geäusserte Forderung der Wirtschaft.

Eigentlich müsste ich mich freuen: Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Aktienrechtsrevision vorgestellt, auf den ersten Blick ist der Inhalt erfreulich. Im Vergleich zum Vorentwurf hat der Bundesrat die Vorlage erheblich entschlackt. Zwei von drei Hauptanliegen der Wirtschaft aus der Vernehmlassung hat er im Wesentlichen berücksichtigt: Die Bestimmungen zur Minder-Initiative sollen nicht verschärft und es soll kein Sonderprozessrecht eingeführt werden. Die dritte, klar geäusserte Forderung der Wirtschaft hat der Bundesrat aber ignoriert: Er will Geschlechterquoten einführen. Und gerade dies trübt die Freude doch erheblich.

Unternehmen einer gewissen Grösse müssen nach dem Willen des Bundesrats Quoten für die Vertretung von Frauen vorsehen. Dies gilt sowohl für den Verwaltungsrat als auch für die Geschäftsleitung. 

Der Bundesrat wird nun wohl versuchen, die Folgen für die Wirtschaft kleinzureden: Er wird auf lange Übergangsfristen und auf die Formulierung der Quoten als Empfehlung verweisen. 

Es geht um die Geisteshaltung

Falsche Vorschriften sind allerdings auch dann falsch, wenn sie abgeschwächt sind. Denn hier geht es um viel mehr als weltweit einzigartige Quoten. Es geht um die Bevormundung der Unternehmen durch den Staat: Er will ihnen vorschreiben, wie sie ihr Management besetzen und damit auch, wie sie funktionieren sollen. Dahinter steckt eine Wertehaltung, wonach der Staat auf Biegen und Brechen versucht, der Wirtschaft ein gesellschaftspolitisches Weltbild aufzuzwängen. 

Unternehmen wissen, dass gemischte Teams besser performen

Ganz ohne staatlichen Zwang haben Unternehmen selbst ein Interesse daran, dass vermehrt Frauen in Führungsetagen vertreten sind. Zahlreiche Gründe sprechen dafür: Unter anderem haben Studien aufgezeigt, dass eine positive Korrelation zwischen gemischt zusammengesetzten Teams und der Team-Performance besteht. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre bei den hiesigen Unternehmen sind denn auch sehr dynamisch. Zahlreiche Unternehmen fördern Frauen aktiv und berücksichtigen sie vermehrt für Führungsaufgaben. Sie folgen damit auch den Empfehlungen des Swiss Code 2014, der von der Wirtschaft getragen wird. Gerade vor wenigen Tagen lancierte der Schweizerische Arbeitgeberverband eine neue Initiative zur Erhöhung der Anzahl Verwaltungsrätinnen in Unternehmen. 

Hände von Frauen und Männern, die sich halten
Zahlreiche Unternehmen fördern Frauen aktiv und berücksichtigen sie vermehrt für Führungsaufgaben.

Wie man Frauen wirklich fördert

Frauenförderung bedeutet nicht die Einführung von staatlichen Quoten. Frauenförderung bedeutet Chancengleichheit. Frauen sind in Führungsetagen unterdurchschnittlich vertreten nicht weil Quoten fehlen, sondern aus ganz anderen Gründen: Familienplanung, Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, Work-Life-Balance oder steuerliche Anreize sind entscheidend dafür, dass viele Frauen keine Karriere in den Unternehmen anstrengen oder ihnen diese nicht möglich ist. Bei der Frage der Chancengleichheit nur auf die Unternehmen zu zielen, ist schädlich – für das Anliegen der Frauen, für die Unternehmen und für die Gesellschaft. Das Diktat eines Lebens- und Weltbildes durch den Staat hat in einer freien Gesellschaft nichts zu suchen. 

Die Schweiz muss bei den Regulierungen entschlacken

Die Schweiz muss im scharfen internationalen Wettbewerb in Regulierungsfragen dringend Ballast abwerfen. Auch wenn sie noch so gut gemeint sind – für ideologische Vorgaben gibt es keinen Raum. Sie gehören erst recht nicht ins Aktienrecht. Bei der aktuellen Revision muss die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Unternehmen im Vordergrund stehen. Dazu gehört auch maximale Freiheit bei ihrer Organisation. Nur so bleibt die Schweiz für Firmen weiterhin ein attraktiver, zuverlässiger und rechtsbeständiger Standort, der fit ist für die kommenden Herausforderungen.